Unsere Leistungen
Tagesgestaltung
Morgendliche Routine
Sitzgymnastik
Aktuelle Pflegesätze der Tagespflege (€ pro Tag)

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten für die Pflege und den Transport im Rahmen der Tagespflege bis zu einem festgelegten Wert. Der maximale Anspruch beträgt zurzeit pro Monat:
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689,- € bei Pflegegrad 2
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1.298,- € bei Pflegegrad 3
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1.612,- € bei Pflegegrad 4
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1.995,- € bei Pflegegrad 5
Ergänzend können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 die Kosten für die Pflege, die Unterkunft und Verpflegung sowie den Transport im Rahmen der Tagespflege über den Anspruch auf Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von monatlich 125,- € finanzieren, sofern der Betrag nicht bereits anderweitig verwendet wurde.
Sollte ein Pflegegrad vorhanden sein, stehen Ihnen zusätzliche Leistungsbeiträge der Pflegekasse für die Kostenübernahme eines Tagespflegeaufenthaltes zu. Eine Freischaltung dieser Beträge erfolgt zusätzlich zu den Sachleistungen und dem Pflegegeld, wenn Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Sie auch den Entlastungsbeitrag nach §45b SGB XI für die Finanzierung einer Tagespflege verwenden.
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